Infos - Maßnahmen Coronavirus
Liebe Besucher,
laut Niedersächsischer Corona-Verordnung sind die meisten Beschränkungen und Maßnahmen aufgehoben worden.
Zu Eurem Schutz haben wir dennoch an zentralen Punkten im Park Handdesinfektionsmittel bereitgestellt und einen erweiterten regelmäßigen Reinigungsplan, insbesondere für öffentliche Kontaktstellen.
Wir bitten trotzdem eigenverantwortlich auf dem gesamten Wildpark-Gelände die allgemein bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln einzuhalten.
Viel Spaß bei Eurem Besuch
Schutz-Maßnahmen
- Das Fledermaushaus ist als Vorsichtsmaßnahme weiterhin geschlossen (zum Schutz von Mensch und Tier )
Alle Bereiche sind wieder geöffnet
Zu Eurem Schutz haben wir an zentralen Punkten im Park Handdesinfektionsmittel bereitgestellt und einen erweiterten regelmäßigen Reinigungsplan insbesondere für öffentliche Kontaktstellen. Außerdem haben wir an stärker frequentierten Tagen einen zusätzlichen Securitydienst engagiert.
Die Öffnung des Wildparks ist nur möglich, wenn Ihr auf dem gesamten Wildpark-Gelände (Park und Parkplatz) die allgemein bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln einhaltet.
- Der Wildpark hat täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
- Das Wildpark-Restaurant hat geöffnet, Zutritt nur mit FFP2-Maske
- Der Waldhaus-Imbiss hat geöffnet, Zutritt nur mit FFP2-Maske
- Die Imbiss-Außenstände sind geöffnet
- Die Kunsthandwerkerhalle ist geöffnet, Zutritt nur mit FFP2-Maske
- Die Flugschau findet findet statt
- Der Elbblickturm ist geöffnet
- Die Köhlerhütte ist geöffnet, darf aber nur mit FFP2-Maske betreten werden
- Die Toilettenanlagen sind überall geöffnet, dürfen aber nur mit FFP2-Maske betreten werden
- Der Spielplatz ist geöffnet
Wildpark-Verhaltensregeln
- FFP2-Masken-Pflicht (ohne Ventil) in den Innenbereichen
- Anweisungen unserer Mitarbeiter und des Securitydienstes sind zu befolgen
- Bei Verstößen werden im Interesse aller Gäste Verweise ausgesprochen
- FFP2-Masken-Pflicht (ohne Ventil) in den Innenbereichen
- Stets als Familienverbund zusammenbleiben
- Zu anderen Menschen 2 Meter Abstand halten
- Der Einbahnstraßenregelung folgen
- Auf die gelben Richtungsmarkierungen auf dem Boden achten
- Bei Sackgassen das Rechtsgehgebot einhalten
- Anweisungen unserer Mitarbeiter und des Securitydienstes sind zu befolgen
- Bei Verstößen werden im Interesse aller Gäste Verweise ausgesprochen
Für einen Besuch im Wildpark ist kein Corona-Test notwendig.
Auch für die Gastronomie und die Kunsthandwerkerhalle ist kein Test mehr notwendig.
Alle zurzeit gültigen Jahreskarten werden um die verlorene Zeit im Lockdown verlängert.
Wenn die Jahreskarte zwischen dem 3.11.2020 und dem 7.3.2021 abgelaufen ist, verlängert sie sich um die noch nutzbaren Tage, die sich vom 2.11.20 bis Ablauf der Jahreskarte ergeben.
An allen Kassen und Imbissen im Park kann sowohl bar als auch mit EC-Karte bezahlt werden. Aus hygienischen Gründen bitten wir um bargeldlose Zahlung oder den Kauf von E-Tagestickets.
Niedersachsen hat kein Einreiseverbot.
Bitte haltet Euch an die jeweilige Ausreise-Vorgabe Eures Bundeslandes.
Nein. Ausnahme: Fortbewegungsmittel mit einer festen Haltestange sind erlaubt. Alle anderen Fortbewegungsmittel sind aufgrund des starken Gefälles aus Sicherheits- und Abstandsgründen nicht erlaubt.
Nein, für einen Wildpark-Besuch ist derzeit keine Anmeldung/Zutrittsberechtigung nötig. Sie können einfach kommen und vor Ort Ihre Jahreskarte vorzeigen.
In den Kassenbereichen, in den Toiletten, in Warteschlangen, auf dem Elbblickturm und um das Waldhaus herum muss eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden. Im restlichen Park bitten wir lieb darum, es ist aber keine Pflicht.
Ja, der Spielplatz ist geöffnet. Es ist jedoch wichtig, dass die Eltern darauf achten, dass auch die Kinder die Abstands- und Verhaltensregeln einhalten.
Ja, die Gastronomie ist geöffnet.
Ja, das allgemeine Fütterungsverbot ist aufgehoben! Allerdings darf nur mit Wildpark-Futter an den gekennzeichneten Standorten gefüttert werden. Bitte die „Nicht-füttern-Schilder“ beachten.
Ja, die Flugschau findet mit begrenzten Plätzen statt.
Touren, Führungen und Alpaka to go können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Kindergeburtstage können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Ja, unsere E-Tagestickets findet Ihr hier.
Neben den E-Tagestickets findet Ihr in unserem Online-Shop auch Gutscheine und Souvenir-Artikel zum Verschenken.
Unser Wildpark-Camping-Stellplatz hat seit Mai 2021 wieder geöffnet. Voraussetzung ist ein negatives Corona-Testergebnis. Ein Testzentrum gibt es direkt auf dem Wildpark-Parkplatz. Zur Terminvergabe
Für einen Besuch im Wildpark ist kein Corona-Test notwendig.
Für den Innenbereich des Wildpark-Restaurants und die Kunsthandwerkerhalle gilt die 3-G-Regel.
Die 3G-Regel besagt, dass bestimmte Bereiche nur für Personen zugänglich sind, die entweder vollständig gegen Corona geimpft sind, die genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag entfällt die Testpflicht.
Alle zurzeit gültigen Jahreskarten werden um die verlorene Zeit im Lockdown verlängert.
Wenn die Jahreskarte zwischen dem 3.11.2020 und dem 7.3.2021 abgelaufen ist, verlängert sie sich um die noch nutzbaren Tage, die sich vom 2.11.20 bis Ablauf der Jahreskarte ergeben.
An allen Kassen und Imbissen im Park kann sowohl bar als auch mit EC-Karte bezahlt werden. Aus hygienischen Gründen bitten wir um bargeldlose Zahlung oder den Kauf von E-Tagestickets.
Niedersachsen hat kein Einreiseverbot.
Bitte haltet Euch an die jeweilige Ausreise-Vorgabe Eures Bundeslandes.
Nein. Ausnahme: Fortbewegungsmittel mit einer festen Haltestange sind erlaubt. Alle anderen Fortbewegungsmittel sind aufgrund des starken Gefälles aus Sicherheits- und Abstandsgründen nicht erlaubt.
Nein, für einen Wildpark-Besuch ist derzeit keine Anmeldung/Zutrittsberechtigung nötig. Sie können einfach kommen und vor Ort Ihre Jahreskarte vorzeigen.
In den Kassenbereichen, in den Toiletten, in Warteschlangen, auf dem Elbblickturm und um das Waldhaus herum muss eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden. Im restlichen Park bitten wir lieb darum, es ist aber keine Pflicht.
Ja, der Spielplatz ist geöffnet. Es ist jedoch wichtig, dass die Eltern darauf achten, dass auch die Kinder die Abstands- und Verhaltensregeln einhalten.
Ja, die Gastronomie ist geöffnet. Für den Innenbereich des Wildpark-Restaurants und die Kunsthandwerkerhalle gilt die 3-G-Regel.
Ja, das allgemeine Fütterungsverbot ist aufgehoben! Allerdings darf nur mit Wildpark-Futter an den gekennzeichneten Standorten gefüttert werden. Bitte die „Nicht-füttern-Schilder“ beachten.
Ja, die Flugschau findet mit begrenzten Plätzen statt.
Touren, Führungen und Alpaka to go können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Kindergeburtstage können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Ja, unsere E-Tagestickets findet Ihr hier.
Neben den E-Tagestickets findet Ihr in unserem Online-Shop auch Gutscheine und Souvenir-Artikel zum Verschenken.
Unser Wildpark-Camping-Stellplatz hat noch bis 31. Oktober geöffnet. Voraussetzung ist ein negatives Corona-Testergebnis.
Für einen Besuch im Wildpark ist kein Corona-Test notwendig.
Für die Innenbereiche gilt die 3G-Regel.
Die 3G-Regel besagt, dass bestimmte Bereiche nur für Personen zugänglich sind, die entweder vollständig gegen Corona geimpft sind, die genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag entfällt die Testpflicht.
An allen Kassen und Imbissen im Park kann sowohl bar als auch mit EC-Karte bezahlt werden. Aus hygienischen Gründen bitten wir um bargeldlose Zahlung oder den Kauf von E-Tagestickets.
Niedersachsen hat kein Einreiseverbot.
Bitte haltet Euch an die jeweilige Ausreise-Vorgabe Eures Bundeslandes.
Nein. Ausnahme: Fortbewegungsmittel mit einer festen Haltestange sind erlaubt. Alle anderen Fortbewegungsmittel sind aufgrund des starken Gefälles aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Voraussichtlich ab April wird die Bahn wieder täglich um 14 Uhr und um 15 Uhr ihre kostenlosen Fahrten aufnehmen. Bitte achtet auf die Plakate am Eingang!
Nein, für einen Wildpark-Besuch ist derzeit keine Anmeldung/Zutrittsberechtigung nötig. Sie können einfach kommen und vor Ort Ihre Jahreskarte vorzeigen.
In den Innenbereichen muss eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden.
Ja, der Spielplatz ist geöffnet.
Ja, die Gastronomie ist geöffnet. Für die Innenbereiche gilt die 3G-Regel, Zutritt nur mit FFP2-Maske.
Nein, wir nutzen in der Gastronomie die Corona-Warn-App. Ihr könnt einfach den ausliegenden QR-Code einscannen.
Ja, allerdings darf nur mit Wildpark-Futter an den gekennzeichneten Standorten gefüttert werden. Bitte die „Nicht-füttern-Schilder“ beachten.
Ja, die Flugschau findet mit begrenzten Plätzen statt.
Touren, Führungen und Alpaka to go können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Kindergeburtstage können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Ja, unsere E-Tagestickets findet Ihr hier.
Neben den E-Tagestickets findet Ihr in unserem Online-Shop auch Gutscheine und Souvenir-Artikel zum Verschenken.
Unser Wildpark-Camping-Stellplatz öffnet wieder am 1. April 2022.
- Deine Jahreskarte oder eine gültige Tageskarte, die Du entweder über den Online-Shop oder vor Ort an der Kasse kaufen kannst
- Einen Nachweis über 2G (analoges oder digitales Impfzertifikat oder Genesenennachweis)
- Einen Lichtbildausweis
- Eine FFP2-Maske, wenn Du die Gastronomie-Innenbereiche oder den Shop aufsuchen möchtest, für die anderen Bereiche reicht eine medizinische Maske
Für einen Besuch im Wildpark gilt die 2G-Regel, nur Besucher, die geimpft oder genesen sind, dürfen den Park betreten. Ein zusätzlicher Test ist nicht nötig.
Die 2G-Regel besagt, dass bestimmte Bereiche nur für Personen zugänglich sind, die entweder vollständig gegen Corona geimpft oder die genesen sind. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind davon ausgenommen. Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest.
Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen. Nur mit der zweiten Impfung ist ihnen der Zutritt zum Park gestattet.
Die 2G+-Regel besagt, dass Innenbereiche nur für Personen zugänglich sind, die entweder vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind und einen negativen Test vorlegen können. Für geboosterte Personen entfällt ab 4.12. die Testpflicht. Beim Betreten muss eine FFP2- oder KN95-Maske getragen werden (ab 14 Jahren).
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag entfällt die Testpflicht.
Alle zurzeit gültigen Jahreskarten werden um die verlorene Zeit im Lockdown verlängert.
Wenn die Jahreskarte zwischen dem 3.11.2020 und dem 7.3.2021 abgelaufen ist, verlängert sie sich um die noch nutzbaren Tage, die sich vom 2.11.20 bis Ablauf der Jahreskarte ergeben.
An allen Kassen und Imbissen im Park kann sowohl bar als auch mit EC-Karte bezahlt werden. Aus hygienischen Gründen bitten wir um bargeldlose Zahlung oder den Kauf von E-Tagestickets.
Niedersachsen hat kein Einreiseverbot.
Bitte haltet Euch an die jeweilige Ausreise-Vorgabe Eures Bundeslandes.
Nein. Ausnahme: Fortbewegungsmittel mit einer festen Haltestange sind erlaubt. Alle anderen Fortbewegungsmittel sind aufgrund des starken Gefälles aus Sicherheits- und Abstandsgründen nicht erlaubt.
Nein, für einen Wildpark-Besuch ist derzeit keine Anmeldung/Zutrittsberechtigung nötig. Sie können einfach kommen und vor Ort Ihre Jahreskarte vorzeigen.
In allen Innenbereichen, den Kassenbereichen, in den Toiletten, in Warteschlangen, auf dem Elbblickturm und um das Waldhaus herum muss eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden.
Im restlichen Park bitten wir lieb darum, es ist aber keine Pflicht.
Ja, der Spielplatz ist geöffnet. Es ist jedoch wichtig, dass die Eltern darauf achten, dass auch die Kinder die Abstands- und Verhaltensregeln einhalten.
Ja, die Gastronomie ist geöffnet. Für den Innenbereich gilt die 2G-Regel und es muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ja, wir nutzen in der Gastronomie die Luca-App. Ihr könnt einfach den ausliegenden QR-Code einscannen.
Du hast keine Luca-App? Kein Problem, dann fülle bitte unser Kontaktformular aus.
Ja, das allgemeine Fütterungsverbot ist aufgehoben! Allerdings darf nur mit Wildpark-Futter an den gekennzeichneten Standorten gefüttert werden. Bitte die „Nicht-füttern-Schilder“ beachten.
Ja, die Flugschau findet mit begrenzten Plätzen statt.
Touren, Führungen und Alpaka to go können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Kindergeburtstage können, im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung von Niedersachsen, gebucht bzw. durchgeführt werden. Einzelheiten können mit dem NEZ unter Tel. 040 / 8197747-30 geklärt werden.
Ja, unsere E-Tagestickets findet Ihr hier.
Neben den E-Tagestickets findet Ihr in unserem Online-Shop auch Gutscheine und Souvenir-Artikel zum Verschenken.
Unser Wildpark-Camping-Stellplatz öffnet wieder am 1. April 2022.
Weitere Informationen
Da wir derzeit sehr viele Kontaktaufnahmen haben, bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung eventuell einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wir freuen uns auf Euch, Euer Team vom Wildpark Schwarze Berge