Kein Cannabiskonsum im Wildpark
Liebe Besucherinnen und Besucher
sicherlich habt auch Ihr mitbekommen, dass seit dem 1. April 2024 das Konsumieren von Cannabis in Deutschland legal ist. Jedoch wird, ganz besonders mit Hinblick auf den Schutz Minderjähriger, das Thema weiterhin stark kontrovers diskutiert.
Verantwortung tragen
Als Freizeit- und Familienpark sehen wir uns in der Verantwortung, einen gewissenhaften Umgang mit dem neuen Gesetz zu finden, damit sich unsere Gäste weiterhin bei uns Wohlfühlen und besonders unsere kleinen Wildpark-Freunde einen sicheren, unbeschwerten Besuch genießen können.
Für unsere kleinen Gäste
Da der Großteil unserer Besucher aus Familien mit Kindern
unter 18 Jahren besteht, möchten wir Euch höflich darauf hinweisen, dass das Konsumieren von Cannabis auf unserem gesamten Betriebsgelände verboten ist. Dieses schließt den Wildpark, den Parkplatz sowie unseren Campingplatz mit ein. An nahezu jedem dieser Orte, kann der rechtlich geforderte Abstand, zu Personen unter 18 Jahren nur durch das Verbot gewährleistet werden.
Hierbei wurde uns die Entscheidung vom neuen Cannabis Gesetz abgenommen: Laut CanG, Kapitel 2, § 5, Absatz 1, ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten.